Frauke Pauls

Familienkinderkrankenschwester und Entwicklungspsychologische Beraterin


Rechtsgrundlage

Die Familienkinderkrankenschwester agiert mit einem medizinisch-pflegerischen Tätigkeitsschwerpunkt im Rahmen des §1 SGB VIII sowie des §1 KKG als Kernelement des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG).  Es handelt sich um eine interdisziplinäre Leistung zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe auf präventiver bis intervenierender Ebene.




 
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